Psychische Gesundheit.
Transformation.
Arbeitswelt.

Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte

Die Informationen auf dieser Website dienen der Darstellung der TBS gGmbH und der Information der Nutzer der Webseiten. Die Nutzung erfolgt freiwillig.

Unsere hier präsentierten Informationen sind kostenlos und unverbindlich. Sie wurden sorgfältig erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und inhaltliche Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen dieser Webseite. Ebenso wird keine Haftung für Fehler redaktioneller und technischer Art übernommen. Haftungsansprüche aus materiellen und immateriellen Schäden, welche sich durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen oder durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen ergeben könnten, sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die TBS gGmbH oder ihre Mitarbeiter trifft nachweislich Vorsatz oder grob fahrlässiges Verschulden.

Wir behalten uns das Recht vor, an den eingestellten Inhalten und Angeboten der Webseite zu jeder Zeit Änderungen und Aktualisierungen an Teilen oder dem gesamten Inhalt vorzunehmen, diese zu ergänzen, zu entfernen oder ganz einzustellen.

Sollten Formulierungen dieses Haftungsausschlusses oder Teile davon mit der geltenden Rechtslage nicht mehr oder nur noch partiell übereinstimmen, so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Teile dieses Textes mit seinem Inhalt unberührt.

Weblinks

Auf unserer Webseite finden Sie Links zu Webseiten Dritter im Internet, die wir als reine Serviceleistung, bzw. als Hinweis auf weiterführende Quellen anbieten. Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte dieser Seiten haben und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Wir können keine Garantie für das Funktionieren der Seiten noch eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dort angebotenen Informationen übernehmen.

Bei der Erstellung der Verlinkung auf Seiten externer Anbieter sind diese Seiten mit großer Sorgfalt auf rechtsverletzende Inhalte überprüft worden. Die Inhalte und die Gestaltung der verlinkten Seiten können ohne unser Wissen oder unseren Einfluss zu jeder Zeit verändert werden. Soweit wir feststellen, dass ein konkretes Angebot, zu dem wir einen Link bereitgestellt haben, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, werden wir den Verweis auf dieses Angebot unverzüglich aufheben.

Urheberrecht

Die auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

Marken-Hinweis

Alle auf unserer Webseite erwähnten Produkt- und Firmennamen (inkl. zugehöriger Logos) sind Marken ihrer jeweiligen Hersteller und unterliegen den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Kennzeichenrechts und den Besitzrechten des jeweils eingetragenen Eigentümers.

Copyright

© TBS gGmbH, Kaiserstr.26-30, 55116 Mainz, alle Rechte vorbehalten
Mainz, den 07.09.2023

Kontaktformular

Workshopthemen Nachmittags

B1 „Mitbestimmung 4.0“ – Digitalisierung und KI: Was macht das mit uns und wie gehen wir damit um?” 

TBS RLP

Im Fokus dieses Workshops steht die Frage, wie sich die Arbeitswelt durch zunehmende Digitalisierung verändert, welche Herausforderungen diese Entwicklungen für den Menschen aber auch für die Arbeit von Interessenvertretung bedeuten und wie sich der Prozess der digitalen Transformation aktiv mitgestalten lässt.  

B2 Alter Wein in neuen Schläuchen: Bedeutsamkeit (und Identifikation) als Produktiväts- und Gesundheitsbooster

G-IBS

Nicht nur in der Start-Up-Kultur betonen die Arbeitgeber wieder verstärkt den „Purpose“ – gemeint ist der Sinn in und die Identifikation mit der Arbeit. Woher die Rückkehr zu diesen Konzepten kommt, welche seit mindestens 60 Jahren in der Arbeitswissenschaft diskutiert werden, ist naheliegend. Bedeutsamkeit und Identifikation fördern nicht nur die psychische Gesundheit, sondern auch die Produktivität. Selbst aus unterschiedlichen Motiven lassen sich gemeinsame Ziele erreichen. Wie, das möchten wir diskutieren.

B3 Resilienz Stärkung zur Stressbewältigung? 

BEST

Es heißt widerstandfähige (resiliente) Menschen und Organisationen kommen in Krisensituation oft besser zurecht. Im Workshop wird aufgezeigt, wie Resilienz aufgebaut und gefördert werden kann. Gemeinsam wird diskutiert, welche betrieblichen Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Maßnahmen zur Stärkung der individuellen und organisationalen Resilienz tatsächlich zur Stressbewältigung bei der Arbeit beitragen. 

B4 Desk-Sharing – Homeoffice – Mobile Arbeit – New Work 

TBS NRW / G-IBS

Mobile Arbeit und Homeoffice gehören zum Alltag vieler Beschäftigter. Arbeitge­ber sparen Büroflächen und führen Desk-Sharing ein. Gute Bildschirmarbeit, betrieb­liche Kontakte, Grenzen von Arbeit und Privatem und die Arbeitgeber­verantwor­tung verschwimmen – wohin? Wir diskutieren mit den Teilneh­men­­den Zusammen­hänge und Wechsel­wirkungen und suchen Ansätze für betrieb­liche Regelungen. 

B5 Eine Frage der Methode? – Methoden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Überblick 

TBS RLP

Beschäftigtenbefragung, Workshop, Beobachtungsinterview – für die Gefährdungsbeurteilung können Unternehmen und Dienststellen aus bewährten Methoden und Instrumenten wählen. Welche Vor- und Nachteile haben die einzelnen Methoden? Und worauf ist bei der praktischen Umsetzung zu achten? 

B6 Umgang mit Gefährdungsanzeigen  

TBS NRW

Gefährdungsanzeigen oder auch Überlastungsanzeigen sind ein hilfreiches Instrument, um auf Gefährdungen, organisatorische Mängel sowie die eigene Überlastungssituation bei der Arbeit aufmerksam zu machen. Richtig und mitbestimmt organisiert, können sie zu einer Verbesserung der betrieblichen und persönlichen Arbeitsumstände beitragen. 

B7 Umwelt- und Klimaschutz als Gestaltungsfeld der Interessenvertretung – Möglichkeiten, Perspektiven und Bezüge zum betrieblichen Arbeitsschutz

TBS NRW

Ob man nun von Dekarbonisierung oder Energiewende spricht: Die sozial-ökologische Transformation wird zur Herausforderung für jeden Betrieb. Dabei geht es zum einen um die strategische Frage, wie Produkte und Dienstleistungen zukünftig energieeffizient und nachhaltig mit erneuerbarer Energie erzeugt werden können. Zum anderen geht es aber auch um viele Fragen des betrieblichen Umwelt- und Klimaschutzes im Arbeitsalltag: Energiesparen in Büro und Werkshalle, Verzicht auf Dienstreisen und Präsenzmeetings – stattdessen immer mehr „Remote“-Arbeit aus dem Homeoffice. Nicht selten entstehen dabei auch neue psychische Belastungen. Interessenvertretungen haben im betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz Möglichkeiten der Mitsprache. Diese sollten sie nutzen. Erfahrungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz können hilfreich sein. Der Workshop gibt Anregungen zur Gestaltung und bietet die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch unter Interessenvertretungen. 

Workshopthemen Vormittags

A1 Arbeitsstätten mit Gefährdungsbeurteilung (GBU) gestalten 

G-IBS

Bevor Gebäude für die Arbeit neugebaut oder umgebaut werden, ist eine GBU nach §3 ArbStättV Pflicht. Stimmen z.B. die Flächen? Unser Thema ist – wie Interessenvertretungen dabei Einfluss nehmen und präventiv wirken können. 

A2 Arbeitsschutzausschuss (ASA) inkl. Veränderung der DGUV V2  

BEST

Der Arbeitsschutzausschuss nach §11 des Arbeitssicherheitsgesetzes hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Wie die Sitzungen dieses wichtigen Ausschusses mitbestimmt gestaltet werden können möchten wir in diesem Workshop gemeinsam erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden wir ebenfalls auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten bei den Einsatzzeiten der Arbeitsmedizinischen- und Sicherheitstechnischen Betreuung bezüglich der novellierten DGUV Vorschrift 2 eingehen. 

A3 Psychische Belastung und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM

G-IBS

Psychische Erkrankungen/Belastungen führen wegen der langen Arbeitsunfähigkeit und Rückfällen sehr häufig ins BEM. Bei der Wiedereingliederung sollte die Rückkehr nicht als Desensibilisierung gegenüber auslösenden Stressoren verstanden, sondern diese gezielt und systematisch analysiert und vermieden werden. Mögliche Vorgehensweisen werden im Workshop diskutiert.

A4 Softwareergonomie – Ein blinder Fleck im Arbeitsschutz  

TBS NRW

Das Feld des Arbeitsschutzes, ist vielfältig und oft unübersichtlich. Häufig werden Spezialthemen, wie die Softwareergonomie dabei gar nicht berücksichtigt, obwohl es alle Beschäftigte, die mit Software-Lösungen arbeiten, betrifft. Software ist nämlich ein Arbeitsmittel, dass nach der Betriebssicherheitsverordnung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden muss. Der Workshop gibt Einblick, wie die Berücksichtigung der Softwareergonomie bei einer gesundheitsgerechten digitalisierten Arbeit unterstützen können. 

A5 Anforderungen an Betriebs- und Dienstvereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung 

TBS RLP

Die Gefährdungsbeurteilung ist als Rahmenvorschrift durch die deutsche Gesetzgebung, insbesondere durch das Arbeitsschutzgesetz, geregelt. Interessenvertretungen haben bei der betrieblichen Umsetzung weitreichende Mitbestimmungsrechte, häufig wird das konkrete Verfahren der Umsetzung in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung festgelegt.  Im Workshop sollen wichtige Regelungsaspekte sowie Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit der erarbeitet werden. In einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch wollen wir gute Tipps und potenzielle Hürden oder Fallstricke besprechen und voneinander lernen.  

A6 Einbeziehung von besonderen Personengruppen in die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 

TBS RLP

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind die Belange von besonderen Personengruppen, wie Jugendlichen, werdenden und stillenden Mütter sowie schwerbehinderten Menschen besonders zu berücksichtigen. Im Rahmen des Workshops beschäftigen wir uns mit der Frage, wie dieses Vorhaben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gelingen kann.  

A7 Gefährdungsbeurteilung Arbeitszeit: neues Instrument der TBS NRW 

TBS NRW

Laut §5 Arbeitsschutzgesetz sind alle Gefährdungen, denen Beschäftigte im Betrieb unterliegen, zu beurteilen, tatsächlich bleiben viele Themen, wie z.B. Arbeitszeit in den betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen unterrepräsentiert. Häufig fehlen für die Umsetzung jedoch gerade dafür handhabbare Methoden. Eine wollen wir uns in dem Workshop gemeinsam anschauen.