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Kaiserstraße 26-30
55116 Mainz
Tel 06131 – 28 835 – 0
Fax 06131 – 22 61 02
E-Mail info@tbs-rlp.de
Internet www.tbs-rlp.de
B1 „Mitbestimmung 4.0“ – Digitalisierung und KI: Was macht das mit uns und wie gehen wir damit um?”
TBS RLP
Im Fokus dieses Workshops steht die Frage, wie sich die Arbeitswelt durch zunehmende Digitalisierung verändert, welche Herausforderungen diese Entwicklungen für den Menschen aber auch für die Arbeit von Interessenvertretung bedeuten und wie sich der Prozess der digitalen Transformation aktiv mitgestalten lässt.
B2 Alter Wein in neuen Schläuchen: Bedeutsamkeit (und Identifikation) als Produktiväts- und Gesundheitsbooster
G-IBS
Nicht nur in der Start-Up-Kultur betonen die Arbeitgeber wieder verstärkt den „Purpose“ – gemeint ist der Sinn in und die Identifikation mit der Arbeit. Woher die Rückkehr zu diesen Konzepten kommt, welche seit mindestens 60 Jahren in der Arbeitswissenschaft diskutiert werden, ist naheliegend. Bedeutsamkeit und Identifikation fördern nicht nur die psychische Gesundheit, sondern auch die Produktivität. Selbst aus unterschiedlichen Motiven lassen sich gemeinsame Ziele erreichen. Wie, das möchten wir diskutieren.
B3 Resilienz Stärkung zur Stressbewältigung?
BEST
Es heißt widerstandfähige (resiliente) Menschen und Organisationen kommen in Krisensituation oft besser zurecht. Im Workshop wird aufgezeigt, wie Resilienz aufgebaut und gefördert werden kann. Gemeinsam wird diskutiert, welche betrieblichen Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Maßnahmen zur Stärkung der individuellen und organisationalen Resilienz tatsächlich zur Stressbewältigung bei der Arbeit beitragen.
B4 Desk-Sharing – Homeoffice – Mobile Arbeit – New Work
TBS NRW / G-IBS
Mobile Arbeit und Homeoffice gehören zum Alltag vieler Beschäftigter. Arbeitgeber sparen Büroflächen und führen Desk-Sharing ein. Gute Bildschirmarbeit, betriebliche Kontakte, Grenzen von Arbeit und Privatem und die Arbeitgeberverantwortung verschwimmen – wohin? Wir diskutieren mit den Teilnehmenden Zusammenhänge und Wechselwirkungen und suchen Ansätze für betriebliche Regelungen.
B5 Eine Frage der Methode? – Methoden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Überblick
TBS RLP
Beschäftigtenbefragung, Workshop, Beobachtungsinterview – für die Gefährdungsbeurteilung können Unternehmen und Dienststellen aus bewährten Methoden und Instrumenten wählen. Welche Vor- und Nachteile haben die einzelnen Methoden? Und worauf ist bei der praktischen Umsetzung zu achten?
B6 Umgang mit Gefährdungsanzeigen
TBS NRW
Gefährdungsanzeigen oder auch Überlastungsanzeigen sind ein hilfreiches Instrument, um auf Gefährdungen, organisatorische Mängel sowie die eigene Überlastungssituation bei der Arbeit aufmerksam zu machen. Richtig und mitbestimmt organisiert, können sie zu einer Verbesserung der betrieblichen und persönlichen Arbeitsumstände beitragen.
B7 Umwelt- und Klimaschutz als Gestaltungsfeld der Interessenvertretung – Möglichkeiten, Perspektiven und Bezüge zum betrieblichen Arbeitsschutz
TBS NRW
Ob man nun von Dekarbonisierung oder Energiewende spricht: Die sozial-ökologische Transformation wird zur Herausforderung für jeden Betrieb. Dabei geht es zum einen um die strategische Frage, wie Produkte und Dienstleistungen zukünftig energieeffizient und nachhaltig mit erneuerbarer Energie erzeugt werden können. Zum anderen geht es aber auch um viele Fragen des betrieblichen Umwelt- und Klimaschutzes im Arbeitsalltag: Energiesparen in Büro und Werkshalle, Verzicht auf Dienstreisen und Präsenzmeetings – stattdessen immer mehr „Remote“-Arbeit aus dem Homeoffice. Nicht selten entstehen dabei auch neue psychische Belastungen. Interessenvertretungen haben im betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz Möglichkeiten der Mitsprache. Diese sollten sie nutzen. Erfahrungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz können hilfreich sein. Der Workshop gibt Anregungen zur Gestaltung und bietet die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch unter Interessenvertretungen.
A1 Arbeitsstätten mit Gefährdungsbeurteilung (GBU) gestalten
G-IBS
Bevor Gebäude für die Arbeit neugebaut oder umgebaut werden, ist eine GBU nach §3 ArbStättV Pflicht. Stimmen z.B. die Flächen? Unser Thema ist – wie Interessenvertretungen dabei Einfluss nehmen und präventiv wirken können.
A2 Arbeitsschutzausschuss (ASA) inkl. Veränderung der DGUV V2
BEST
Der Arbeitsschutzausschuss nach §11 des Arbeitssicherheitsgesetzes hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Wie die Sitzungen dieses wichtigen Ausschusses mitbestimmt gestaltet werden können möchten wir in diesem Workshop gemeinsam erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden wir ebenfalls auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten bei den Einsatzzeiten der Arbeitsmedizinischen- und Sicherheitstechnischen Betreuung bezüglich der novellierten DGUV Vorschrift 2 eingehen.
A3 Psychische Belastung und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM
G-IBS
Psychische Erkrankungen/Belastungen führen wegen der langen Arbeitsunfähigkeit und Rückfällen sehr häufig ins BEM. Bei der Wiedereingliederung sollte die Rückkehr nicht als Desensibilisierung gegenüber auslösenden Stressoren verstanden, sondern diese gezielt und systematisch analysiert und vermieden werden. Mögliche Vorgehensweisen werden im Workshop diskutiert.
A4 Softwareergonomie – Ein blinder Fleck im Arbeitsschutz
TBS NRW
Das Feld des Arbeitsschutzes, ist vielfältig und oft unübersichtlich. Häufig werden Spezialthemen, wie die Softwareergonomie dabei gar nicht berücksichtigt, obwohl es alle Beschäftigte, die mit Software-Lösungen arbeiten, betrifft. Software ist nämlich ein Arbeitsmittel, dass nach der Betriebssicherheitsverordnung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden muss. Der Workshop gibt Einblick, wie die Berücksichtigung der Softwareergonomie bei einer gesundheitsgerechten digitalisierten Arbeit unterstützen können.
A5 Anforderungen an Betriebs- und Dienstvereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
TBS RLP
Die Gefährdungsbeurteilung ist als Rahmenvorschrift durch die deutsche Gesetzgebung, insbesondere durch das Arbeitsschutzgesetz, geregelt. Interessenvertretungen haben bei der betrieblichen Umsetzung weitreichende Mitbestimmungsrechte, häufig wird das konkrete Verfahren der Umsetzung in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung festgelegt. Im Workshop sollen wichtige Regelungsaspekte sowie Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit der erarbeitet werden. In einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch wollen wir gute Tipps und potenzielle Hürden oder Fallstricke besprechen und voneinander lernen.
A6 Einbeziehung von besonderen Personengruppen in die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
TBS RLP
Bei der Gefährdungsbeurteilung sind die Belange von besonderen Personengruppen, wie Jugendlichen, werdenden und stillenden Mütter sowie schwerbehinderten Menschen besonders zu berücksichtigen. Im Rahmen des Workshops beschäftigen wir uns mit der Frage, wie dieses Vorhaben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gelingen kann.
A7 Gefährdungsbeurteilung Arbeitszeit: neues Instrument der TBS NRW
TBS NRW
Laut §5 Arbeitsschutzgesetz sind alle Gefährdungen, denen Beschäftigte im Betrieb unterliegen, zu beurteilen, tatsächlich bleiben viele Themen, wie z.B. Arbeitszeit in den betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen unterrepräsentiert. Häufig fehlen für die Umsetzung jedoch gerade dafür handhabbare Methoden. Eine wollen wir uns in dem Workshop gemeinsam anschauen.